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Kirschlorbeer und Kleingärtnerische Nutzung
Veröffentlicht am 14. Mai 2025
Information 🌿 Keine Neupflanzung von Kirschlorbeer mehr erlaubt Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist zwar weit verbreitet, aber ökologisch kaum wertvoll und verdrängt heimische Pflanzen. Deshalb ist die Neupflanzung nicht mehr gestattet. 🌼 Unser Tipp: Greift bei neuen Pflanzungen lieber zu heimischen Alternativen wie Felsenbirne, Heckenrose,
Information
🌿 Keine Neupflanzung von Kirschlorbeer mehr erlaubt
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist zwar weit verbreitet, aber ökologisch kaum wertvoll und verdrängt heimische Pflanzen. Deshalb ist die Neupflanzung nicht mehr gestattet.
🌼 Unser Tipp: Greift bei neuen Pflanzungen lieber zu heimischen Alternativen wie Felsenbirne, Heckenrose, Liguster oder Beerensträuchern – sie fördern die Artenvielfalt und bieten Nahrung für Insekten und Vögel.
🍏 Kleingärtnerische Nutzung – 1/3 Obst & Gemüse
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Obst und Gemüse gehören fest in den Kleingarten. Laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.06.2004, Az. III ZR 281/03) müssen mindestens ein Drittel der Gartenfläche für den Anbau von Obst und/oder Gemüse genutzt werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
💡 Warum ist das wichtig?
Die Stadt Wuppertal verpachtet die Gärten zu einem besonders günstigen Pachtzins (0,265 €/qm), da sie als Anbauflächen gelten. Bei reiner Freizeitnutzung läge die Pacht bei 7,50–10,00 €/qm!
👉 Wer bisher kein Obst oder Gemüse anbaut, wird gebeten, dies zeitnah nachzuholen.
Der Herbst eignet sich ideal für Neupflanzungen und die Anlage von Beeten.
Für Fragen oder Unterstützung stehen euch unsere Fachberater während der Sprechzeiten gerne zur Verfügung.
📌 Wichtig: Wer die kleingärtnerische Nutzung dauerhaft vernachlässigt, riskiert gemäß § 9 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz eine ordentliche Kündigung durch den Verpächter.
Viele Grüße
Euer Vorstand